Die Midea PortaSplit ist genau für die Mietwohnung gebaut: Die Halterung kommt ohne Bohren aus, der Kältemittelkreislauf bleibt geschlossen, und beim Auszug nimmst du alles rückstandslos mit. Damit fehlt der bauliche Eingriff, der in der Schweiz sonst die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft und je nach Gemeinde eine Baubewilligung nötig macht. Zwei Punkte bleiben trotzdem zu klären: was mit dem Aussenteil an der Brüstung ist, und was die Nachbarschaft hört.
Das Wichtigste in Kürze
- Keine bauliche Veränderung, keine Zustimmungspflicht. Ohne Bohrung und ohne Eingriff in die Bausubstanz ist das Aufstellen in der Regel zulässig.
- Keine Baubewilligung. Die PortaSplit ist keine fest mit dem Gebäude verbundene Baute.
- Grenzfall Aussenteil. Dauerhafte, gut sichtbare Montage an Fassade oder Brüstung kann in Kern- und Schutzzonen anders beurteilt werden.
- Hausordnung prüfen. Sie ist Vertragsbestandteil und kann Regeln zur Balkonnutzung enthalten.
- Lärm ist der häufigste Konfliktpunkt, nicht die Optik. Das Aussenteil ist hörbar.
- Informieren statt fragen. Eine kurze schriftliche Mitteilung an die Vermieterschaft ist meist nicht nötig, aber fast immer klug.
Warum die PortaSplit mietrechtlich anders ist
In der Schweiz gilt der Grundsatz: Als Mieterin oder Mieter darfst du die Mietsache nutzen, aber nicht ohne Zustimmung verändern. Genau daran scheitern fest installierte Klimaanlagen. Sie brauchen einen Wanddurchbruch für die Kältemittelleitungen und ein Aussengerät an der Fassade, also zwei Eingriffe in die Bausubstanz. Ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft ist das nicht zulässig, und beim Auszug steht die Frage des Rückbaus im Raum. Ausführlich steht das im Ratgeber Klimaanlage in der Mietwohnung.
Die PortaSplit umgeht diesen ganzen Komplex konstruktiv:
- Keine Bohrung. Die mitgelieferte Metallhalterung wird am Fensterrahmen eingehängt, nicht verschraubt.
- Kein Wanddurchbruch. Der rund 2 m lange Flachschlauch mit nur 2.7 cm Dicke führt durch das angelehnte Fenster.
- Kein Eingriff am Kältekreislauf. Der Kreislauf ist werkseitig gefüllt, fest verbunden und wird beim Aufstellen nie geöffnet. Damit stellt sich die Frage der Fachbewilligung gar nicht erst, anders als bei Quick-Connect-Bausätzen, siehe Klimaanlage selber installieren.
- Rückstandslos entfernbar. Was du mitbringen kannst, kannst du auch wieder mitnehmen.
Juristisch ist die PortaSplit damit näher am Kühlschrank als am Umbau. Und ein Kühlschrank braucht keine Zustimmung.
Was trotzdem geklärt gehört
Drei Situationen liegen nicht so eindeutig, und in allen dreien lohnt sich Vorarbeit.
Das Aussenteil dauerhaft an der Brüstung. Solange das Aussenteil in der Halterung am Fenster oder auf dem Balkonboden steht, ist es Mobiliar. Wird es dauerhaft und fest an der Balkonbrüstung oder an der Fassade montiert, verändert sich die Beurteilung: Dann kann es je nach Ausführung als Eingriff gelten, und in Kern-, Ortsbild- und Schutzzonen kommt die Frage des Erscheinungsbilds dazu. Wenn du diese Variante planst, hol die Zustimmung schriftlich ein.
Der Balkon als gemeinschaftlicher oder eingeschränkter Bereich. Balkone gehören in der Regel zur Mietsache, ihre Nutzung kann aber in der Hausordnung geregelt sein, etwa was das Anbringen von Gegenständen an der Brüstung angeht. Ein Blick in die Hausordnung vor dem Kauf ersetzt später ein unangenehmes Gespräch.
Die Absturzsicherheit. Das Aussenteil wiegt rund 9.9 kg. In einem oberen Stockwerk ist die sichere Befestigung keine Formalie, sondern eine Haftungsfrage. Verwende die vorgesehene Halterung und keine Eigenkonstruktion, und prüfe den Sitz nach dem ersten Sturm. Wie das sauber geht, steht unter PortaSplit aufstellen.
Die Bewilligungsfrage
Fest installierte Klimaanlagen mit Aussengerät sind in den meisten Schweizer Gemeinden bewilligungs- oder mindestens meldepflichtig, weil das Aussengerät baurechtlich als Änderung an der Baute gilt. Die kantonale Übersicht steht unter Klimaanlage und Bewilligung.
Die PortaSplit fällt nach heutiger Praxis nicht darunter, aus demselben Grund wie ein mobiles Monoblock-Gerät: Sie wird aufgestellt, nicht gebaut. Es gibt keine feste Verbindung zum Gebäude, keinen Durchbruch, keine dauerhafte Änderung des Erscheinungsbilds.
Zwei Einschränkungen bleiben, und wir formulieren sie bewusst vorsichtig:
- Dauerhafte Fassadenmontage kann von einer Gemeinde anders beurteilt werden, besonders in Schutzzonen. Wenn dein Aussenteil von der Strasse aus dauerhaft sichtbar wäre, ist eine kurze Anfrage bei der Bauverwaltung die günstigste Versicherung, die es gibt.
- Die Praxis ist kommunal. Was in einer Gemeinde niemanden interessiert, kann in der Nachbargemeinde anders gehandhabt werden. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Bauverwaltung.
Der eigentliche Konfliktpunkt: der Lärm
Erfahrungsgemäss entstehen Konflikte in Mehrfamilienhäusern nicht wegen der Optik, sondern wegen des Betriebsgeräuschs. Das Innenteil ist mit 39 dB(A) im Silent-Modus leise. Das Aussenteil hängt dagegen im Freien, oft auf Höhe der Nachbarfenster, und ist deutlich hörbar.
Rechtlich ist die Ausgangslage anders als bei einer fest installierten Anlage. Die Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung gelten für neue ortsfeste Anlagen, und die PortaSplit ist keine. Damit greift der Nachweis, den wir unter Lärmnachweis für die Klimaanlage beschreiben, hier nicht direkt.
Was sehr wohl gilt, ist das nachbarrechtliche Gebot der Rücksichtnahme: Übermässige Einwirkungen auf die Nachbarschaft sind nach Zivilgesetzbuch unzulässig, und was übermässig ist, beurteilt sich nach Ortsgebrauch und konkreter Situation. Ein Aussenteil, das nachts einen Meter vor dem geöffneten Schlafzimmerfenster der Nachbarn brummt, kann diese Schwelle erreichen.
Fünf Massnahmen, die den Konflikt gar nicht erst entstehen lassen:
- Standort weg von fremden Fenstern. Lieber in die Ecke des Balkons als an die Trennwand zur Nachbarwohnung.
- Nachts im Silent-Modus fahren. Das reduziert Drehzahl und Geräusch spürbar.
- Nicht auf schallharte Flächen stellen. Eine Gummimatte unter dem Aussenteil verhindert, dass sich Vibration in den Balkonboden überträgt.
- Vorher kurz mit den direkten Nachbarn reden. Der wirksamste Schritt und der einzige, der nichts kostet.
- In Ruhezeiten Rücksicht nehmen, wie bei jedem anderen Gerät auch.
Mehr zu den Zahlen und dazu, wie laut das Gerät wirklich ist, steht unter Wie laut ist die PortaSplit.
Was du der Vermieterschaft schreiben kannst
Eine formelle Bewilligung brauchst du in der Regel nicht. Eine kurze Mitteilung schafft trotzdem Klarheit, und sie dokumentiert, dass du nichts verheimlicht hast. Inhaltlich reichen fünf Zeilen:
- Um welches Gerät es sich handelt und dass es mobil ist
- Dass keine Bohrung und kein baulicher Eingriff erfolgt
- Wo das Aussenteil steht, idealerweise mit einem Foto
- Dass du es nachts im Silent-Modus betreibst
- Dass du das Gerät beim Auszug rückstandslos entfernst
Wenn die Vermieterschaft nicht reagiert, hast du deine Ausgangslage dokumentiert. Wenn sie Einwände hat, weisst du das vor dem Kauf und nicht danach.
Drei Situationen aus der Praxis
Die Verwaltung schreibt, Klimageräte seien nicht gestattet. Prüf zuerst, worauf sie sich beruft. Steht es im Mietvertrag oder in der Hausordnung, ist es Vertragsbestandteil und muss ernst genommen werden. Ist es eine allgemeine Aussage ohne vertragliche Grundlage, ist die Lage anders: Ein pauschales Verbot der Nutzung eines mobilen Haushaltgeräts ohne bauliche Veränderung ist nicht ohne Weiteres durchsetzbar. Der praktikable Weg führt trotzdem übers Gespräch, nicht über den Rechtsstreit. Argumentiere mit dem, was zählt: keine Bohrung, keine bauliche Veränderung, Silent-Modus nachts, rückstandslose Entfernung beim Auszug.
Der Nachbar beschwert sich über das Aussenteil. Frag zuerst nach, wann genau es stört. Meistens ist es die Nacht, und meistens lässt sich das mit dem Silent-Modus und einem Standortwechsel um zwei Meter lösen. Weil die PortaSplit keine ortsfeste Anlage ist, greifen die Planungswerte der Lärmschutz-Verordnung nicht direkt, das Gebot der Rücksichtnahme aber schon. Praktisch heisst das: Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser als ein Streit über die Rechtslage. Die technischen Möglichkeiten stehen unter Wie laut ist die PortaSplit.
Beim Auszug verlangt die Verwaltung eine Wiederherstellung. Ohne Bohrung gibt es nichts wiederherzustellen. Wenn doch etwas beanstandet wird, geht es fast immer um Klebespuren der Fensterabdichtung oder Abriebstellen unter dem Aussenteil. Beides lässt sich meist selbst beheben. Vorbeugen ist einfacher als diskutieren: Verwende eine Unterlage unter dem Aussenteil und eine Abdichtung, die ohne dauerhaften Klebstoff hält.
Der kurze Brief an die Vermieterschaft
Wer schriftlich informiert, hat eine dokumentierte Ausgangslage. Diese Punkte reichen:
- Gerätetyp und dass es sich um ein mobiles Klimagerät handelt
- Dass keine Bohrung und kein Eingriff in die Bausubstanz erfolgt
- Wo das Innenteil steht und wo das Aussenteil, idealerweise mit Foto
- Dass der Betrieb nachts im leisen Modus erfolgt
- Dass das Gerät beim Auszug rückstandslos entfernt wird
- Eine Frist, innert der du von einer stillschweigenden Kenntnisnahme ausgehst
Eine Antwort ist erfreulich, aber nicht nötig. Der Zweck ist, dass niemand später sagen kann, er habe nichts gewusst.
Beim Auszug
Der angenehmste Abschnitt dieses Artikels: Es gibt praktisch nichts zu tun. Ohne Bohrung existiert keine Rückbaupflicht, es sind keine Löcher zu schliessen und keine Fassadenspuren zu beseitigen. Das Gerät kommt mit, wie die Waschmaschine.
Zwei Kleinigkeiten lohnen den Blick: Prüf, ob die Fensterabdichtung Klebe- oder Druckstellen am Rahmen hinterlassen hat, und ob unter dem Aussenteil Abriebspuren auf dem Balkonboden sind. Beides ist normalerweise mit haushaltsüblichen Mitteln erledigt.
Das ist im Übrigen ein handfester wirtschaftlicher Vorteil gegenüber einer fest installierten Anlage: Deren Wert bleibt beim Auszug in der Wohnung zurück, sofern du keine Mehrwertentschädigung vereinbart hast. Die PortaSplit ziehst du mit, in die nächste Wohnung, ohne erneute Diskussion.
Untermiete, möblierte Wohnungen, WG
Drei Wohnformen mit eigenen Fragen:
Untermiete. Als Untermieterin oder Untermieter hast du kein direktes Verhältnis zur Vermieterschaft, sondern zur Hauptmieterschaft. Kläre mit dieser, ob sie einverstanden ist, und weise darauf hin, dass keine bauliche Veränderung erfolgt. Weil das Gerät dir gehört und mobil ist, bleibt die Lage einfach: Du nimmst es mit, wenn die Untermiete endet.
Möblierte Wohnung auf Zeit. Hier lohnt sich der Blick in den Vertrag, weil solche Verträge oft mehr Nutzungsregeln enthalten als ein normaler Mietvertrag, etwa zum Stromverbrauch bei Pauschalmieten. Wenn die Nebenkosten pauschal abgerechnet werden, ist ein zusätzlicher Verbraucher ein Thema, das man besser vorher anspricht.
Wohngemeinschaft. Die praktische Frage ist selten rechtlich, sondern organisatorisch: Wer zahlt das Gerät, wer den Strom, und was passiert, wenn die Person auszieht, der es gehört. Kläre das vorher, besonders wenn das Gerät im Gemeinschaftsraum steht. Wenn es in deinem Zimmer steht, ist die Sache einfach.
In allen drei Fällen gilt dasselbe wie bei der normalen Miete: Solange nichts gebohrt und nichts an der Bausubstanz verändert wird, ist das Aufstellen in der Regel zulässig. Die Konflikte entstehen an anderer Stelle, meist beim Lärm oder bei den Nebenkosten.
Fazit
Für Mietende ist die PortaSplit rechtlich die unkomplizierteste Kühlung, die es derzeit in dieser Leistungsklasse gibt: keine Bohrung, keine Zustimmungspflicht, keine Baubewilligung, kein Rückbau. Die verbleibenden Fragen betreffen nicht das Gerät, sondern das Zusammenleben: wo das Aussenteil steht, wie laut es nachts ist, und ob die Hausordnung etwas zur Balkonnutzung sagt. Wer diese drei Punkte vor dem Kauf klärt und die Vermieterschaft kurz schriftlich informiert, hat alles getan, was nötig ist. Dieser Artikel gibt die Rechtslage nach bestem Wissen wieder (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung – bei Streit über Hausordnung oder Nachbarrecht hilft der Mieterinnen- und Mieterverband weiter.