Kosten & Recht

R32-Verbot 2027: Was sich für Klimaanlagen in der Schweiz ändert

Ab 2027 verschärft die ChemRRV die Kältemittel-Regeln. Alle Fristen, die Ausnahme für Splitgeräte bis Ende 2028 und was das für Käufer und Bestandsanlagen heisst.

Von der heisskalt Redaktion 10 Min. Lesezeit

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz strengere Regeln dafür, welche Klimageräte überhaupt noch neu in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Luft-Luft-Splitklimaanlagen bis und mit 12 kW gibt es allerdings eine befristete Ausnahme: Sie dürfen mit dem heute üblichen Kältemittel R32 noch bis zum 31. Dezember 2028 verkauft werden. Für dich als Nutzerin oder Nutzer ändert sich nichts – alle Verbote betreffen den Verkauf neuer Geräte, nie den Betrieb bestehender Anlagen. Dieser Artikel ordnet die Fristen ein und sagt, was sie für deinen Kaufentscheid heissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.10) ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Der Bundesrat hat sie am 29. Oktober 2025 beschlossen, die Kältemittel-Verschärfungen greifen ab dem 1. Januar 2027.
  • Splitklimaanlagen bis und mit 12 kW dürfen mit R32 bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht werden (befristete Ausnahme des BAFU). Die EU verbietet dieselbe Kategorie ab dem 1. Januar 2029.
  • Verboten wird das Inverkehrbringen, also Import und Erstverkauf. Betrieb, Wartung und Reparatur bestehender Anlagen bleiben unbefristet erlaubt.
  • Für Gerätekategorien ohne Ausnahme greift der Fahrplan früher: Einfuhrverbot ab dem 1. Januar 2027, Verkaufsverbot im Handel ab dem 30. Juni 2027.
  • R32 hat einen GWP-Wert von 675 und liegt damit unter der bisherigen Schwelle von 750, aber über der künftigen Schwelle von 150. Genau daraus entsteht der Zeitplan.
  • Die Richtung ist eindeutig: weg von synthetischen F-Gasen, hin zu natürlichen Kältemitteln wie R290 (Propan, GWP 3).

Was wird ab 2027 eigentlich verboten?

Verboten wird nicht ein Kältemittel, sondern das Inverkehrbringen bestimmter Gerätekategorien mit bestimmten Kältemitteln. Dieser Unterschied ist der wichtigste des ganzen Themas, weil er fast alle Missverständnisse erklärt.

Die ChemRRV regelt in Anhang 2.10, welche stationären Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln neu auf den Schweizer Markt gebracht werden dürfen. Massgebend sind drei Kriterien: die Kälteleistung der Anlage, die Füllmenge pro Kältekreislauf und der GWP-Wert des Kältemittels. Der GWP (Global Warming Potential) sagt, wie stark ein Kilogramm des Stoffs das Klima erwärmt, verglichen mit einem Kilogramm CO₂. Die Grundlagen dazu erklärt der Ratgeber Kältemittel erklärt: R32, R290 und Co..

Der Punkt, an dem R32 ins Spiel kommt: Mit einem GWP von 675 liegt es unter der bisher geltenden Schwelle von 750, aber deutlich über der neuen Zielschwelle von 150, auf die die Regulierung mittelfristig zusteuert. R32 ist damit kein Problemkältemittel im Sinne der alten Regeln, aber eben auch keine Endlösung.

Die Fristen im Überblick

Die folgende Tabelle fasst den Fahrplan für Wohnraum-Klimaanlagen zusammen (Stand: August 2026). Sie ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft – verbindlich sind der Verordnungstext und die Auskunft des BAFU.

DatumWas giltBetrifft
seit 1.1.2025Monosplit-Geräte mit weniger als 3 kg Füllmenge und Kältemittel mit GWP ≥ 750 dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werdenfaktisches Ende neuer R410A-Splitgeräte
seit 1.1.2026Revidierter Anhang 2.10 ChemRRV in KraftRahmen für alle folgenden Schritte
ab 1.1.2027Verschärfte Verbote fürs Inverkehrbringen, inklusive EinfuhrGerätekategorien ohne Übergangsfrist, v. a. kompakte Geräte unter der GWP-Grenze von 150
ab 30.6.2027Ende des Abverkaufs im Handel für die ab 2027 verbotenen KategorienLagerbestände bei Händlern
bis 31.12.2028Befristete Ausnahme: Luft-Luft-Splitklimaanlagen bis und mit 12 kW dürfen weiterhin mit R32 in Verkehr gebracht werdender grösste Teil des Wohnraum-Markts
ab 1.1.2029EU-Verbot für Splitgeräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150Angleichung der Märkte

Zwei Lesarten dieser Tabelle sind wichtig. Erstens: Zwischen Einfuhrverbot und Verkaufsverbot liegt eine Abverkaufsphase von einem halben Jahr. Wer 2027 einen Restposten kauft, kauft legal ein Gerät, das er unbefristet betreiben darf. Zweitens: Der für Wohnungen und Einfamilienhäuser relevante Gerätetyp – die klassische Split- oder Multisplit-Anlage – hat bis Ende 2028 Zeit. Die Aufregung um ein «R32-Verbot 2027» geht an dieser Ausnahme meistens vorbei.

Warum gibt es für Splitgeräte eine Ausnahme bis Ende 2028?

Das BAFU hat die Ausnahme aus zwei nüchternen Gründen erteilt: Stand der Technik und Angleichung an die EU.

Der Stand der Technik ist das gewichtigere Argument. Bei Splitanlagen führen Kältemittelleitungen durch bewohnte Räume. Ein natürliches Kältemittel wie R290 (Propan) ist leicht brennbar und fällt in die Sicherheitsklasse A3. Damit gelten strenge Anforderungen an Füllmenge, Mindestraumgrösse und Leitungsführung. Die Hersteller entwickeln solche Splitgeräte, die Auswahl ist im Sommer 2026 aber noch klein. Ein früheres Verbot hätte einen Markt geschaffen, in dem es für viele Anwendungen schlicht kein zulässiges Gerät gegeben hätte.

Das zweite Argument ist die Angleichung: Die EU verbietet Splitgeräte bis 12 kW mit Kältemitteln ab GWP 150 ab dem 1. Januar 2029. Ein Schweizer Alleingang zwei Jahre früher hätte einen Sonderfall für einen kleinen Markt geschaffen – mit dem realistischen Ergebnis, dass Hersteller die Schweiz später beliefern statt früher.

Für dich heisst das: Der Umstieg auf natürliche Kältemittel kommt, aber geordnet. Was R290 technisch bedeutet und warum es bei mobilen Geräten längst Standard ist, liest du im Kältemittel-Ratgeber.

Was heisst das für deine bestehende Anlage?

Nichts. Das ist die vollständige Antwort, und sie gilt ohne Sternchen.

Die Verbote der ChemRRV betreffen ausschliesslich das Inverkehrbringen – also den Moment, in dem ein Gerät neu auf den Markt kommt. Sie enthalten kein Betriebsverbot und keine Nachrüstpflicht. Konkret:

  • Betrieb: Deine R32-Anlage darfst du unbefristet weiter nutzen. Auch 2040.
  • Wartung: Der Service läuft normal weiter. Die reguläre Wartung alle ein bis zwei Jahre bleibt sinnvoll, wie im Ratgeber Klimaanlage warten und reinigen beschrieben.
  • Reparatur und Nachfüllen: R32 bleibt als Servicekältemittel verfügbar. Der Bestand an R32-Geräten in Europa ist so gross, dass die Versorgung über Jahre gesichert ist.
  • Weiterverkauf: Der Verkauf eines gebrauchten, bereits in Verkehr gebrachten Geräts ist von den Regeln nicht erfasst.

Anders sieht es bei älteren Anlagen mit R410A (GWP rund 2100) aus. Dort steigen die Preise fürs Nachfüllen seit Jahren spürbar, weil die verfügbaren Mengen sinken. Wenn deine Anlage aus den 2010er-Jahren stammt und Kältemittel verliert, ist die Reparatur irgendwann teurer als der Ersatz. Der Kältemittelverlust selbst ist dabei immer ein Defekt, kein Verschleiss: In einem dichten Kreislauf wird nichts verbraucht.

Was heisst das für deinen Kaufentscheid?

Drei Situationen, drei Antworten:

Du kaufst 2026 oder 2027 eine fest installierte Splitanlage. Kauf sie. Ein R32-Gerät ist rechtlich einwandfrei, unbefristet betreibbar und beim heutigen Angebot fast immer die praktikabelste Wahl. Achte stattdessen auf die Punkte, die deine Stromrechnung über 15 Jahre wirklich bestimmen: SEER-Wert, richtige Dimensionierung, saubere Montage. Der Split-Klimaanlagen-Ratgeber führt durch diese Entscheidung.

Du kaufst ein mobiles Gerät. Hier ist die Frage längst entschieden: Praktisch alle aktuellen Monoblock-Geräte laufen mit R290 und sind damit von jeder künftigen Verschärfung ausgenommen. Ob sich ein mobiles Gerät für dich lohnt, klärt der Ratgeber zu mobilen Klimaanlagen.

Du kannst warten. Wer erst 2029 oder später kauft, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Splitgerät mit natürlichem Kältemittel – technisch die zukunftssicherste Variante, weil sie kein künftiges Verbot mehr treffen kann. Ob Warten für dich sinnvoll ist, hängt davon ab, wie viele Hitzesommer du bis dahin durchstehen willst. Diese Abwägung machen wir im Artikel Jetzt kaufen oder auf 2027 warten? im Detail auf.

Der Sonderfall mobile Splitgeräte

Eine Kategorie lässt sich nicht sauber einordnen: mobile Splitgeräte mit werkseitig geschlossenem Kältemittelkreislauf, wie sie in der Schweiz vor allem durch die Midea PortaSplit bekannt sind. Innen- und Aussenteil sind über einen vorbefüllten, fest verbundenen Kältemittelschlauch gekoppelt, der beim Aufstellen nie geöffnet wird. Sie sind damit technisch Splitgeräte, werden aber aufgestellt statt installiert und nicht fest mit dem Gebäude verbunden.

Ob solche Geräte unter die Ausnahme für Luft-Luft-Splitklimaanlagen bis Ende 2028 fallen oder als kompakte Geräte bereits ab 2027 betroffen sind, ist aus dem Verordnungstext für Laien nicht eindeutig ablesbar. Eine starke Antwort liefert allerdings der Hersteller selbst: Midea hat bestätigt, für 2027 eine Nachfolgeversion der PortaSplit mit dem natürlichen Kältemittel R290 zu bringen, und begründet das mit den verschärften Kältemittel-Regeln für Geräte unter 12 kW. Für die EU nennt der Hersteller ein Importende auf den 1. Januar 2027 und ein Verkaufsende im Juni 2027.

Praktisch heisst das: Die Branche behandelt diese Gerätekategorie offenbar nach der früheren Frist und nicht nach der Splitgeräte-Ausnahme. Wer 2027 ein mobiles Splitgerät kaufen will, sollte deshalb mit einem Modellwechsel rechnen und beim Händler nachfragen, welche Version er liefert. Was das Gerät technisch leistet, steht im Ratgeber zur Midea PortaSplit.

Für Besitzerinnen und Besitzer gilt auch hier: Ein bereits gekauftes Gerät ist von allem unberührt. Midea sagt für die bereits verkauften Geräte ausdrücklich weiterhin Support, Ersatzteile und Garantieleistungen zu.

Was gilt für Wärmepumpen und andere Geräte im Haus?

Die ChemRRV regelt nicht nur Klimaanlagen, sondern stationäre Anlagen mit Kältemitteln insgesamt. Weil im selben Haus oft mehrere solche Geräte stehen, hier die Einordnung:

GerätÜbliches Kältemittel heuteBetroffen von den Verschärfungen?
Split-Klimaanlage bis 12 kWR32Ausnahme bis 31.12.2028, danach neue Generation
Mobiles Monoblock-KlimagerätR290Nein, natürliches Kältemittel
Heizungs-Wärmepumpe Monoblock, aussenR290 zunehmend StandardNein
Heizungs-Wärmepumpe SplitR32, teils R454BEigene Regeln je nach Leistung und Füllmenge
Wärmepumpenboilerim Wandel Richtung R290Umstellung läuft
Kühlschrank, GefriergerätR600a (Isobutan)Nein

Der Trend ist über alle Kategorien derselbe: Wo das Kältemittel draussen bleiben kann, setzt sich R290 durch. Wo Leitungen durch Wohnräume laufen, dauert es länger, weil die Sicherheitsanforderungen höher sind.

Praktisch relevant wird das, wenn du ohnehin eine Heizungssanierung planst. Dann lohnt es sich zu prüfen, ob Heizen und Kühlen aus einer Anlage kommen können, statt zwei Systeme parallel zu betreiben. Wo die Grenzen dieser Idee liegen, steht unter Heizen mit der Klimaanlage.

Vier Falschbehauptungen, die im Handel kursieren

Rund um Stichtage entsteht regelmässig Verkaufsdruck. Diese vier Aussagen hörst du derzeit häufig, und keine davon stimmt:

«Ab 2027 darfst du deine R32-Anlage nicht mehr betreiben.» Falsch. Es gibt kein Betriebsverbot, weder 2027 noch später. Die Verordnung regelt ausschliesslich das Inverkehrbringen.

«Ab 2027 bekommst du kein Kältemittel mehr für den Service.» Falsch für R32. Servicekältemittel bleibt verfügbar, und der europäische Gerätebestand ist so gross, dass die Versorgung über Jahre gesichert ist. Einschränkungen gelten für Kältemittel mit sehr hohem GWP über 2500, wie sie in alten Gewerbekälteanlagen vorkommen.

«Kauf jetzt, sonst wird es doppelt so teuer.» Nicht belegbar. Zwei gegenläufige Effekte sind absehbar: Restposten werden vor Stichtagen tendenziell günstiger, neue Gerätegenerationen sind anfangs teurer. Wie das netto ausgeht, weiss niemand.

«R290 ist gefährlich, nimm lieber R32, solange es geht.» Verkürzt. R290 ist leicht brennbar und deshalb strenger geregelt – genau darum gibt es Vorschriften zu Füllmenge, Mindestraumgrösse und Leitungsführung. Werden sie eingehalten, ist ein R290-Gerät ein normales Haushaltgerät. In mobilen Klimageräten und Kühlschränken sind natürliche Kältemittel seit Jahren Alltag.

Wenn dir eine dieser Aussagen begegnet, ist das ein guter Anlass, eine zweite Offerte einzuholen. Worauf du dabei achtest, steht unter Offerten vergleichen.

Woran du in der Abverkaufsphase denken solltest

Zwischen dem Einfuhrstopp und dem Verkaufsstopp räumt der Handel seine Lager. Das erzeugt Angebote, die verlockend aussehen, und ein paar Fallen, die es wert sind, genannt zu werden:

  • Preis ist nicht gleich Rechnung. Ein günstiges Gerät mit schwachem SEER kostet über zehn Sommer mehr Strom, als der Rabatt ausmacht. Die Grössenordnung zeigt der Ratgeber Stromverbrauch einer Klimaanlage.
  • Restposten heisst manchmal Auslaufserie. Frag nach der Ersatzteilversorgung und der Garantiedauer, bevor du zugreifst.
  • Die Montage bleibt der Engpass. Ein Gerät kaufen ist einfach, einen Fachbetrieb in der Hitzewelle finden ist es nicht. Wie der Ablauf aussieht, steht unter Klimaanlage installieren lassen.
  • Die Bewilligung läuft unabhängig. Kältemittelrecht und Baurecht haben nichts miteinander zu tun. Ob dein Aussengerät bewilligungspflichtig ist, klärt der Ratgeber Klimaanlage und Bewilligung.

Fazit

Das viel zitierte «R32-Verbot 2027» ist in dieser Form falsch. Richtig ist: Ab 2027 verschärft die ChemRRV die Regeln fürs Inverkehrbringen, für Luft-Luft-Splitklimaanlagen bis 12 kW gilt aber eine befristete Ausnahme bis zum 31. Dezember 2028, und die EU zieht ab 2029 nach. Betroffen ist immer nur der Verkauf neuer Geräte, nie der Betrieb bestehender Anlagen – Bestandsschutz gilt ohne zeitliche Grenze. Wer 2026 eine gute R32-Anlage kauft, macht keinen Fehler. Wer bis 2029 warten kann, bekommt Technik, die kein künftiges Verbot mehr trifft. Beides ist vertretbar; die schlechteste Entscheidung wäre, aus Verunsicherung ein billiges Gerät zu kaufen, das dich über seine Lebensdauer teuer zu stehen kommt. Dieser Artikel gibt die Rechtslage nach bestem Wissen wieder (Stand: August 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung – verbindliche Auskünfte erteilt das BAFU.

Häufige Fragen

Wird R32 in der Schweiz ab 2027 verboten?
Nicht pauschal. Ab dem 1. Januar 2027 verschärft die ChemRRV die Regeln fürs Inverkehrbringen neuer Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln. Für Luft-Luft-Splitklimaanlagen bis und mit 12 kW gilt aber eine befristete Ausnahme: Sie dürfen mit R32 noch bis zum 31. Dezember 2028 in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind ab 2027 vor allem kompakte Geräte, die unter die tiefere GWP-Grenze fallen. Verbindliche Auskunft gibt das BAFU.
Darf ich meine bestehende R32-Klimaanlage nach 2027 weiter nutzen?
Ja, ohne zeitliche Begrenzung. Die Verbote betreffen ausschliesslich das Inverkehrbringen neuer Geräte, nicht den Betrieb. Deine bestehende Anlage darfst du weiter nutzen, warten und reparieren lassen. Auch Nachfüll-Kältemittel für den Service bleibt für R32 verfügbar.
Soll ich jetzt noch schnell eine R32-Anlage kaufen?
Es gibt keinen Grund zur Eile und keinen Grund zur Panik. Ein R32-Splitgerät, das du 2026 kaufst, ist rechtlich einwandfrei und darfst du unbefristet betreiben. Wer erst 2029 oder später kauft, bekommt dafür mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gerät mit natürlichem Kältemittel und damit die langfristig sicherere Technik.
Was ist der Unterschied zwischen Einfuhrverbot und Verkaufsverbot?
Das Einfuhrverbot trifft Importeure: Ab dem Stichtag dürfen sie betroffene Geräte nicht mehr in die Schweiz bringen. Das Verkaufsverbot trifft den Handel: Bis zu diesem späteren Datum darf er Lagerbestände noch abverkaufen, danach nicht mehr. Zwischen beiden Daten liegt eine Abverkaufsphase, in der Restposten oft günstiger werden.
Gilt in der Schweiz dasselbe wie in der EU?
Ähnlich, aber nicht identisch. Die Schweiz übernimmt die EU-F-Gase-Verordnung nicht direkt, orientiert sich in der ChemRRV aber eng an ihr. Bei Splitgeräten bis 12 kW laufen beide Fahrpläne inzwischen praktisch parallel: Schweizer Ausnahme bis 31. Dezember 2028, EU-Verbot ab 1. Januar 2029.
Wird der Service für R32-Anlagen teurer?
Für R32 ist das kurzfristig nicht zu erwarten, weil das Kältemittel weiterhin gehandelt wird und ein grosser Gerätebestand existiert. Anders sieht es bei älteren Kältemitteln mit sehr hohem Treibhauspotenzial aus, etwa R410A: Dort steigen die Preise fürs Nachfüllen seit Jahren, weil die verfügbaren Mengen sinken.
heisskalt Redaktion

Wir recherchieren Klimatechnik, Schweizer Recht und Preise – unabhängig und ohne Verkaufsdruck, bis unser Shop im Frühling 2027 öffnet. Fehler gefunden? Sag es uns.